Befreiungen und Krankheit

Verfahrensregeln

Bei Erkrankung eines Schülers oder einer Schülerin muss die Schule bis spätestens 8.00 Uhr bevorzugt über das Elternportal oder aber telefonisch verständigt werden.

Bei Rückkehr in die Schule ist der Klassenleitung, sofern die Krankmeldung nicht über das Elternportal stattgefunden hat, eine schriftliche Mitteilung über die Dauer der Erkrankung vorzulegen. Ein ärztliches Attest ist nötig bei Versäumnis eines angekündigten Leistungsnachweises (z.B. Schulaufgabe/ angekündigter kleiner Leistungsnachweis/ Referat; in der Oberstufe auch am Tag vor einem angekündigten Leistungsnachweis!) sowie ab zehn Fehltagen.

Bei Befreiungen wegen Krankheit während des Tages gilt die Regelung, dass in den Klassenstufen 5 - 10 eine Befreiung durch die unterrichtende Lehrkraft bzw. während der Lern-/Freizeit durch die ErzieherInnen erfolgt; alle SchülerInnen melden sich daraufhin im Sekretariat ab, das die weiteren Schritte übernimmt. Je nach Krankheitsverlauf werden die Eltern telefonisch verständigt.

Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule eine Attestpflicht auferlegen. In diesem Fall ist für den Rest des Schuljahres für jeden versäumten Schultag ein ärztliches Attest vorzulegen.

Bei Unfällen während der Unterrichtszeit, im Ganztag, auf dem Schulweg oder bei Schulveranstaltungen übernimmt die bayerische Landesunfallkasse die Kosten. Bitte weisen Sie den behandelnden Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt und besorgen Sie sich im Sekretariat einen Unfallmeldebogen. Das ausgefüllte Formular wird dann von der Schule an die Landesunfallkasse weitergeleitet.

Befreiungen vom Unterricht setzen eine rechtzeitige Beantragung mit drei Tagen Vorlauf bei der Klassenleitung voraus. Emails oder Faxe werden grundsätzlich nicht akzeptiert, da wir es als einen Akt der Höflichkeit erachten, dass die SchülerInnen ihre Anträge persönlich bei der Lehrkraft bzw. dem/der ErzieherIn vorlegen, um eine Rücksprachemöglichkeit zu geben.

Für Befreiungen vom Ganztag ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag mit dem oben genannten Formblatt notwendig. Adressat ist der jeweilige Erzieher bzw. die jeweilige Erzieherin der Klasse. Dauerbefreiungen sind auf schriftlichen Antrag für einen Tag in der Woche möglich. Wir weisen darauf hin, dass SchülerInnen an Tagen, an denen sie vom Ganztag befreit sind, für die Erledigung der Hausaufgaben selbst verantwortlich sind.

Wir bitten um unbedingte Beachtung, dass auch und gerade letzte Schultage vor Ferien verpflichtend sind und Befreiungen wegen vorgezogener Reiseantritte oder privater Termine an diesen Tagen grundsätzlich nicht erteilt werden. In Abstimmung mit dem Elternbeirat appellieren wir daher, Reisen, Familienfeste oder andere Freizeittermine so zu planen, dass die Schulpflicht nicht verletzt werden muss. Auch ein gewisses Maß an Pflichtethik betrachten wir als Teil einer christlichen Werteerziehung.