Informationen zur Anmeldung

Anmeldung für die künftige 5. Klasse 

Voranmeldungen für das kommende Schuljahr sind jederzeit möglich. Bitte nehmen Sie hierzu mit dem Sekretariat des Gymnasiums unter info(at)prmg.de oder telefonisch unter 089/744 26-158 Kontakt auf. Sie erhalten dann ab Mitte November unsere Unterlagen zur Voranmeldung per Email zugeschickt. Für den Versand unserer Schulbroschüre benötigen wir bitte Ihre vollständige Postanschrift.

Erst mit der Rücksendung Ihrer vollständigen Anmeldeunterlagen nehmen Sie eine unverbindliche Voranmeldung vor. Mit der Abgabe des Übertrittszeugnisses Ihres Kindes am Ausgabetag (in der Regel ist das der 1. Schultag im Mai) wird daraus eine verbindliche Anmeldung.

Wenn Sie, bzw. Ihr Kind, keiner christlichen Konfession angehören, bitten wir Sie zu einem Gespräch mit der Schulleitung.

 

Hier können Sie Informations- und Anmeldeunterlagen anfordern​:

info(at)prmg.de

 

Frau Christine Liepold

Erreichbarkeit: Mo-Do von 07:30 bis 16:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr

Tel.: 089/74426-152

Frau Laura Haunerdinger

Erreichbarkeit: Mo-Do von 7:30 bis 12:30 Uhr

Tel.: 089/74426-158

Frau Verena Konrad

Erreichbarkeit: Di-Fr von 7:30 bis 12:30 Uhr

Tel.: 089/74426-158

 

Fax: 089/74426-250

 

Anmeldung für die 6. oder eine höhere Klasse

Soll der Eintritt in die 6. oder eine höhere Klasse erfolgen, muss der Aufnahme ein Gespräch mit der Schulleitung vorangehen. Bitte nehmen Sie für eine Vorklärung sowie eine Terminvereinbarung mit uns unter 089/74426-158 oder-152 Kontakt auf. Bei der Aufnahme ist das Jahreszeugnis (Original) des zuletzt besuchten Gymnasiums vorzulegen, bei der Anmeldung die letzten beiden in Kopie.

 

Monatliche Kosten von September bis Juli

Seit Beginn des Schuljahres 2018/19 möchten wir auch unserer sozialen Verantwortung gerecht werden und führten in diesem Sinne eine Staffelung der Schulgebühren ein. Damit möchten wir es Kindern aller Einkommensschichten ermöglichen, unsere Schule zu besuchen und gleichzeitig der gesetzlichen Forderung nachkommen, eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht zu fördern.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.