Wahlunterricht

Im Unterschied zu den von ErzieherInnen durchgeführten Hobbykursen ist nach einer Anmeldung die Teilnahme an einem Wahlkurs für das ganze Schuljahr verpflichtend: „Der Besuch eines Wahlfachs darf während des Schuljahres nur mit Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters abgebrochen oder begonnen werden“ (GSO §16 (4)). Die erfolgreiche Teilnahme wird im Jahreszeugnis bestätigt.

Das Angebot an Wahlkursen wechselt von Jahr zu Jahr, deckt aber ein breites Spektrum an Interessen ab:

  •  Fußball, Leichtathletik, Bewegungskünste am Vertikaltuch etc. für Sportbegeisterte,
  •  3D-Druck, ECDL-Führerschein etc. für Informatik-Affine,
  •  Chor, Orchester und Theater für musisch Talentierte,
  •  Umweltschutz am PRMG und Schulgarten für Aktive im Umweltschutz,
  •  Schulsanitätsdienst etc. für gesellschaftspolitisch und sozial Engagierte,
  •  „Ringveranstaltungen Naturwissenschaften“ im Rahmen der Begabtenförderung

und einiges mehr.

Das aktuelle Angebot ist hier zu sehen.